Über die Stiftung

Quelle: Uwe Radke

Die Stiftung der Auferstehungskirche Reppenstedt

Wie jede Organisation benötigt unsere Kirchengemeinde Geld,  um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Kirchensteuer und alle Spenden müssen zeitnah für den angegebenen Zweck und das notwendige Personal ausgegeben werden und sind dann erschöpft.

Anders ist es mit einer Stiftung: Ihre Geldgaben, auch Zustiftungen genannt, werden angelegt. Sie vergrößern das Stiftungskapital und dürfen nicht angetastet werden. Nur die Erträge, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet, werden genutzt. 
So ist eine Stiftung eine langfristig verlässliche Finanzquelle.
 
Unter anderem durch den demographischen Wandel sind die Einnahmen innerhalb der Kirche rückläufig. Deshalb sinken die Kirchensteuerzuweisungen auch für unsere Kirchengemeinde. Um hier eine nachhaltige Finanzquelle für die Zukunft unserer Gemeinde zu schaffen, ist die Stiftung „Auferstehungskirche Reppenstedt“ gegründet worden.

Die Stiftung „Auferstehungskirche Reppenstedt“ ist eine unselbständige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt.

Sie bildet – wie alle Stiftungen – ein Stiftungsvermögen (oder Stiftungskapital), das risikoarm, nach christlich-ethischen und nachhaltigen Kriterien und möglichst ertragreich anzulegen ist. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus den Erträgen (Zinsen) des Stiftungsvermögens.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Das Kuratorium

Über die Verwendung der Stiftungsmittel entscheidet das Kuratorium, dessen Mitglieder ehrenamtlich tätig sind. Die Kuratoriumsmitglieder werden für 4 Jahre vom Kirchenvorstand der Auferstehungskirche Reppenstedt bestellt. Die derzeitigen Mitglieder des Kuratoriums sind:

  • Kay Börner
  • Michael Gaus
  • Jörg Hagenow (Vorsitzender)
  • Uwe Radke (Finanzen | Kirchenvorstand)
  • Christina Uecker (Kirchenvorstand)

Zu den weiteren Aufgaben des Kuratoriums gehört die Anlage des Stiftungsvermögens. Dabei sind die Anlagekriterien der Landeskirche Hannovers zu beachten (Kapitalerhalt/risikoarm, christlich-ethisch, nachhaltig, ertragreich). Außerdem wirbt das Kuratorium für weitere Zustiftungen und ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Stiftung. Mit der Wahrnehmung der Stiftungsgeschäfte gegenüber Dritten hat der Kirchenvorstand zwei Kuratoriumsmitglieder (Jörg Hagenow und Uwe Radke) bevollmächtigt. 

Kontakt

Wenn Sie Fragen bezüglich der Stiftung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Jörg Hagenow
Telefon 04131 - 690000 | E-Mail: joerg.hagenow@gmx.de

...weitere Infos:

> Was die Stiftung mit ihren Zinserträgen fördert, finden Sie hier.
> Wie Sie Teil der Stiftergemeinschaft werden können, finden Sie hier.